E-Rechnung
Mit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes am 17.11.2023 bekommt die Umstellung auf Digitalisierung und die Verpflichtung einer Verfahrensdokumentation eine deutliche Verschärfung.
Sowohl der Versand als auch der Empfang von E-Rechnungen wird früher oder später jedes Unternehmen betreffen.
Betroffen sind hier B2B-Rechnungen „Business-to-Business“ (also Rechnungen, die ein Unternehmer an ein Unternehmen stellt) im Inland.
Ab dem 01. Januar 2025 wird künftig zwischen „E-Rechnung“ (NEU) und „sonstigen Rechnungen“ unterschieden.
Unter den Begriff „sonstige Rechnungen“ fallen im Wesentlichen Papierrechnungen sowie Rechnungen mit anderen elektronischen Formaten (z.B. eine pdf-Datei).
Eine „E-Rechnung“ wird nur dann als solche bezeichnet, wenn bestimmte technische Voraussetzungen und Strukturen gekoppelt sind. Diese sollen der europäischen Norm EN16931 entsprechen.
Aktuell gibt es zwei gängige Formen der E-Rechnung in Deutschland:
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- ZUGFerD
- XRechnung
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Mit dem Wachstumschancengesetz wurde auch ein Zeitplan für die Umsetzung der E-Rechnung vorgelegt:
Ab 01.01.2025
E-Rechnungen müssen empfangen und akzeptiert werden.
Betroffen hiervon sind alle im Inland ansässigen Unternehmen, mit steuerbaren und steuerpflichtigen Umsätzen, die Waren oder Leistungen an andere im Inland ansässige Unternehmen erbringen oder verkaufen.
Nicht von der E-Rechnungspflicht betroffen sind steuerfreie Lieferungen und Leistungen sowie Kleinbetragsrechnungen unter 250 EUR und Fahrkarten.
Ab 01.01.2027
Alle Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz > 800.000 EUR müssen in der Lage sein, E-Rechnungen zu erstellen.
Unternehmen, deren Vorjahresumsatz bei < 800.000 EUR liegt, dürfen bis 31.12.2027 noch Papierrechnungen versenden, oder (sofern die Zustimmung des Geschäftspartners vorliegt) ein anderes elektronisches Rechnungsformat verwenden. (hier ist allerdings die Norm „EN 16931“ zu beachten).
Bis 31.12.2027 sind auch noch EDI-Verfahren zulässig.
Ab 01.01.2028
Ab 01.01.2028 ist die E-Rechnung für alle Unternehmen im B2B-bereich ohne Ausnahmen verpflichtend.
Es laufen somit alle Übergangsregeln aus und alle im Inland ansässigen Unternehmen müssen E-Rechnungen im B2B-Bereich versenden.
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